medheads Managementdienstleistungen IT

Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der medheads IT GmbH.

I. Abschnitt – Allgemeine Bestimmungen


1. Geltungsbereich, Form
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Die AGB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2 Neben den Allgemeinen Bestimmungen in Abschnitt I. dieser AGB gelten die Besonderen Bestimmungen für Kaufverträge (Abschnitt II.), Werkverträge (Abschnitt III.) und Dienstleistungen (Abschnitt IV.).
1.3 Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
1.4 Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.
1.5 Individuelle Vereinbarungen (z.B. Einzelverträge, Rahmenlieferverträge, Qualitätssicherungsvereinbarungen) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor den AGB. Handelsklauseln sind im Zweifel gem. den von der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) herausgegebenen Incoterms® in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung auszulegen.
1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit in Sinne dieser AGB schließt Schrift- und Textform (zB Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
1.7 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.


2. Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie richten sich nur an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit seiner Vertragserklärung bestätigt der Kunde ausdrücklich, den Vertrag in Ausübung seiner unternehmerischen Tätigkeit gemäß § 14 BGB abzuschließen.
2.2 Angaben in Produktblättern, technischen Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen) sowie sonstigen Produktbeschreibungen oder Unterlagen sind unter Ausschluss von § 434 Abs. 3 Nr. 2 lit. b) BGB unverbindlich. Dies gilt nicht, soweit eine gesonderte Zusicherung von Eigenschaften durch uns vorliegt oder die beschriebenen Merkmale unerlässlich für die Erfüllung des Vertragszweckes sind.
2.3 Die Bestellung bzw. Beauftragung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Kunde ist an seine Beauftragung bzw. Bestellung für die Dauer von zwei Wochen gebunden. Die Annahme durch uns kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder stillschweigend durch den Beginn der Leistungserbringung erklärt werden.


3. Leistungstermine und -verzug
3.1 Von uns mitgeteilte Leistungstermine sind als voraussichtlich zu verstehen, sofern nicht im Einzelfall ein fester Leistungstermin individuell vereinbart worden ist.
3.2 Sofern wir verbindliche Leistungsfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Leistungsfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Leistungsfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt insbesondere vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben oder bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt.
3.3 Der Eintritt unseres Leistungsverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber unter Abbedingung der §§ 286 Abs. 2; 281 Abs. 2; 323 Abs 2 BGB eine Mahnung mit angemessener Fristsetzung durch den Kunden erforderlich, um Verzug zu begründen. Geraten wir in Leistungsverzug, so kann der Kunde pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens in Höhe von höchstens 0,5% für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs und maximal 5% des Nettoangebotspreises verlangen. Satz 3 gilt vorbehaltlich Ziffer 8 dieser AGB nicht für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz statt der Leitung. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.


4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, abrufbar im Internet unter https://medheads.de/kundenbereich/servicevertrag/
4.2 Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der zum Leistungszeitpunkt gültigen Umsatzsteuer.
4.3 Die uns zustehende Vergütung ist fällig und zu zahlen innerhalb von 7 Tagen nach Zugang unserer Rechnung. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit und vorbehaltlich Ziffer 4.6 dieser AGB berechtigt, die Lieferung von Waren nur gegen Vorkasse, die Erbringung von Werkleistungen nur gegen Abschlagszahlungen gem. § 632a BGB und die sonstige Erbringung von Leistungen gegen angemessene Vorschüsse zu erbringen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
4.4 Mit Ablauf der Zahlungsfrist in Ziffer 4.1 dieser AGB kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
4.5 Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt bzw. unbestritten ist oder wenn die Gegenrechte des Kunden vorbehaltlich Ziffer 11.6 dieser AGB darauf beruhen, dass wir unsere nach dem Vertrag geschuldete Hauptleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht haben.
4.6 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder aufgrund von gegen ihn eingeleiteter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen Geldforderungen), dass unser Anspruch auf das nach dem Vertrag geschuldete Entgelt durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir auch ungeachtet eines nicht gemäß Ziffer 4.1 dieser AGB erklärten Vorbehalts dazu berechtigt, die Erbringung unserer Leistungen von Vorkasse bzw. angemessenen Vorschüssen abhängig zu machen. Wir sind berechtigt, dem Kunden in diesem Fall eine angemessene Frist zur Leistung der Vorkasse bzw. des Vorschusses zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz statt der Leistung zu fordern.


5. Haftung; Rücktritt und Kündigung bei Pflichtverletzungen
5.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
5.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
 für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
 für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
5.3 Die sich aus Ziffer 5.2 dieser AGB ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
5.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.


6. Verjährung
6.1 Abweichend von §§ 438 Abs. 1 Nr. 3; § 634a Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3 BGB und vorbehaltlich Ziffer 6.3 dieser AGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung bzw. Abnahme.
6.2 Für alle weiteren Ansprüche des Kunden gilt vorbehaltlich Ziffer 6.3 dieser AGB eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt, mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Die Verjährung tritt ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis spätestens drei Jahre nach der Entstehung des Anspruchs ein.
6.3 Schadensersatzansprüche des Kunden gem. Ziffer 5.2 dieser AGB sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.


7. Datenschutz und Datenverarbeitung
7.1 Die Verarbeitung sämtlicher Daten des Auftraggebers und der personenbezogenen Daten seiner Patienten durch medheads erfolgt im Auftrag des Auftraggebers. Die weiteren Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der gesondert abzuschließenden Vereinbarung der Parteien zur Auftragsdatenverarbeitung. Der Auftraggeber bleibt für die Verarbeitung verantwortlich.
7.2 Der Auftraggeber garantiert medheads, dass er personenbezogene Daten im Rahmen dieses Vertrages nur rechtmäßig erheben, speichern und verarbeiten lässt und stellt medheads von allen Ansprüchen Dritter wegen behaupteter Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften aufs erste Anfordern frei, soweit der Datenschutzverstoß in die Sphäre des Auftraggebers fällt.


8. Rechtswahl und Gerichtsstand
8.1 Für diese AGB und die gesamte Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden unter Einschluss ihrer Begründung und Beendigung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
8.2 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gem. diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.


II. Abschnitt – Besondere Bestimmungen für die Lieferung von Waren


9. Geltungsbereich des II. Abschnitts
Soweit der zwischen uns und dem Kunden abgeschlossene Vertrag den Verkauf oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“) zum Gegenstand hat, gelten ergänzend zum I. Abschnittdieser AGB die Bestimmungen des nachfolgenden II. Abschnitts dieser AGB. Dies gilt ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433 , 650 BGB)


10. Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
10.1 Die Lieferung erfolgt ab unserem Geschäftssitz, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Die Versicherung der Ware gegen Transportschäden oder -verluste erfolgt nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung im Einzelfall. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.
10.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Dies gilt auch beim Versand durch eigene Leute. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
10.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.


11. Eigentumsvorbehalt
11.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
11.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
11.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
11.4 Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß Ziffer 10.4.iv dieser AGB der nachfolgenden Bestimmungen befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
i. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
ii. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gem. vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Ziffer 10.2 dieser AGB genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
iii. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns bis auf Widerruf ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt und keine Bedenken in Bezug auf seine Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer 4.6 dieser AGB vorliegen.
iv. Bei Widerruf der Einziehungsermächtigung können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
11.5 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.


12. Mängelansprüche des Käufers
12.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen) gelten vorbehaltlich Ziffer 5.2 und 6.1 dieser AGB die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) und die Rechte des Käufers aus gesondert abgegebenen Garantien insbesondere seitens des Herstellers.
12.2 Bei Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten schulden wir eine Bereitstellung und ggf. eine Aktualisierung der digitalen Inhalte nur, soweit sich dies ausdrücklich aus einer Beschaffenheitsvereinbarung ergibt. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers und sonstiger Dritter übernehmen wir insoweit keine Haftung.
12.3 Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB).
12.4 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich Anzeige zu machen. Bei zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Dies gilt nicht falls der Mangel arglistig verschwiegen wurde. Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
12.5 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ist die von uns gewählte Art der Nacherfüllung im Einzelfall für den Kunden unzumutbar, kann er sie ablehnen. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
12.6 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
12.7 Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache auf unser Verlangen nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben; einen Rückgabeanspruch hat der Kunde jedoch nicht. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder Desinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sache, wenn wir ursprünglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet waren; Ansprüche des Käufers auf Ersatz entsprechender Kosten (“Aus- und Einbaukosten”) bleiben bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen und vorbehaltlich Ziffer 5 dieser AGB unberührt.
12.8 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung und diesen AGB, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls ist der Kunde verpflichtet uns die entstandenen Aufwendungen zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nicht erkennen konnte, dass kein Mangel vorliegt.
12.9 Ansprüche des Käufers auf Aufwendungsersatz gem. § 445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist ein Verbrauchsgüterkauf (§§ 478, 474 BGB) oder ein Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 445c S. 2 , 327 Abs. 5 , 327u BGB). Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) bestehen auch bei Mängeln der Ware nur nach Maßgabe von Ziffer 5 dieser AGB.


III. Abschnitt – Besondere Bestimmungen für Werkleistungen


13. Geltungsbereich des III. Abschnitts
Soweit der zwischen uns und dem Kunden abgeschlossene Vertrag die Herstellung eines Werks im Sinne von § 631 BGB erfordert, gelten in Ergänzung zum I. Abschnitt die Regelungen des nachfolgenden III. Abschnitt dieser AGB.


14. Vergütung; Kostenüberschreitung
14.1 Vorbehaltlich einer anderweitigen Absprache werden unsere Leistungen unter Zugrundelegung des erforderlichen Zeit- und Materialaufwands unter Berücksichtigung von Ziffer 4.1 dieser AGB abgerechnet. Ist entgegen Satz 1 die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, richtet sich diese nach dem erforderlichen Zeit- und Materialeinsatz unter Zugrundelegung der ortsüblichen Preise.
14.2 Zur Anzeige nach § 649 Abs. 2 BGB sind wir nur verpflichtet, wenn ein unterbreiteter Kostenanschlag um mehr als 15% überschritten wird.


15. Sachmängel; Gewährleistung
15.1 Im Falle von Mängeln kann der Kunde, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist
i. nach § 635 Nacherfüllung verlangen,
ii. nach den §§ 636, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 638 die Vergütung mindern und
iii. vorbehaltlich Ziffer 5.2 dieser AGB nach den §§ 636, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
15.2 Das Recht zur Selbstvornahme gem. §§ 634 Nr. 2; 637 BGB ist ausgeschlossen.
15.3 Die angemessene Nachbesserungsfrist beträgt mindestens zwei Wochen, sofern nicht die Interessen und Rechtsgüter des Kunden aus wichtigem Grund eine kürzere Fristsetzung erforderlich machen.


16. Abnahme
16.1 Die von uns erbrachten Leistungen gelten als abgenommen, wenn
i. der Kunde eine von uns nach vollständiger Leistungserbringung vorbehaltlos zahlt oder vorbehaltlose Teilzahlungen erbringt,
ii. der Kunde das von uns hergestellte Werk vorbehaltlos für die Dauer von wenigstens vier Wochen nutzt.
16.2 § 640 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.


17. Mitwirkung und Verantwortlichkeit des Kunden; Subunternehmer
17.1. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet,
i. die von ihm beizustellenden Geräte einschließlich der Geräte- und Betriebssoftware (insb. Firmware und Betriebssysteme) auf einem den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Einrichtungs- und Wartungsstand zur Verfügung zu stellen und vorzuhalten und insbesondere jeweils die neuste Version der jeweiligen Geräte- und Betriebssoftware zu verwenden,
ii. einem den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Virenschutz auf seiner Hardware einzusetzen und
iii. eine den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Datensicherung zu unterhalten. Dies umfasst die Pflicht des Auftraggebers
 seinen Datenbestand wenigstens werktäglich vollständig durch wenigstens zwei redundante Systeme zu sichern und
 wenigstens quartalsweise die Funktionsfähigkeit seiner Datensicherung unter Einschluss der Möglichkeit zur Rücksicherung zu prüfen bzw. fachmännisch prüfen zu lassen.
17.2. Kommt der Kunde trotz angemessener Fristsetzung seinen Pflichten aus den Ziffer 17.1 nicht oder nicht fristgerecht nach sind wir auch ohne Kündigungsandrohung dazu berechtigt den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen und neben der Vergütung für den erbrachten Teil der Leistung entsprechend § 648a Abs. 6 BGB Schadensersatz zu beanspruchen.
17.3. Ist unsere Leistungserbringung infolge eines Mangels aus der Sphäre des Kunden untergegangen der infolge einer von dem Kunden für die Ausführung erteilten Anweisung untergegangen, verschlechtert oder unausführbar geworden, ohne dass ein Umstand mitgewirkt hat, den wir zu vertreten haben, so können wir einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen. Eine weitergehende Haftung des Kunden wegen Verschuldens bleibt unberührt. Satz 1 gilt insbesondere bei Verstößen des Kunden gegen Ziffer 17.1.
17.4. Wir sind dazu berechtigt, unsere Leistungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen. Dies gilt nicht, wenn die Leistungserbringung durch Subunternehmer für den Kunden unzumutbar ist.


18. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns im Rahmen der Leistungserbringung gelieferten Sachen und Vermögensgegenstände bleiben bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung unser Eigentum. Ziffer 10 dieser AGB gilt insoweit entsprechend.


19. Kündigung durch den Kunden
19.1 Der Kunde kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Kunde, so sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; wir müssen uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen ersparen oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben oder zu erwerben böswillig unterlassen. Es wird vermutet, dass uns vorbehaltlich einer anderweitigen tatsächlichen oder möglichen Verwendung der Arbeitskraft danach 67,5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil des kalkulierten Zeitaufwands entfallenden vereinbarten Vergütung sowie 12,5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil des kalkulierten Materialaufwands zustehen.
19.2 Ziffer 19.1. gilt nicht in den Fällen des § 648a BGB.
19.3 Teilkündigungen durch den Kunden sind ausgeschlossen.
IV. Abschnitt – Besondere Bestimmungen für Dienstleistungen


20. Geltungsbereich des IV. Abschnitts
Soweit der zwischen uns und dem Kunden abgeschlossene Vertrag die Erbringung von Dienstleistungen im Sinne von § 611 BGB erfordert, gelten in Ergänzung zum I. Abschnitt die Regelungen des nachfolgenden IV. Abschnitt dieser AGB.


21. Vergütung; Kostenüberschreitung
21.1 Vorbehaltlich einer anderweitigen Absprache werden unsere Leistungen unter Zugrundelegung des erforderlichen Zeit- und Materialaufwands unter Berücksichtigung von Ziffer 4.1 dieser AGB abgerechnet. Ist entgegen Satz 1 die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, richtet sich diese nach dem erforderlichen Zeit- und Materialeinsatz unter Zugrundelegung der ortsüblichen Preise.
21.2 Zur Anzeige einer Überschreitung von veranschlagten Kosten sind wir nur verpflichtet, wenn ein unterbreiteter Kostenanschlag um mehr als 15% überschritten wird.


22. Qualitätsmaßstab; Haftung für mangelhafte Dienstleistungen
22.1 Vorbehaltlich anderweitiger Absprachen haben unsere Leistungen den anerkannten Regeln zu entsprechen.
22.2 Im Falle nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung hat uns der Kunde analog § 635 BGB die Möglichkeit zur Fehlerbehebung zu geben. Hierbei haben wir die zum Zwecke der Fehlerbehebung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
22.3 Erfolgt die Fehlerbehebung trotz angemessener Fristsetzung nicht oder schlägt die Fehlerbehebung durch uns endgültig fehl, ist der Kunde vorbehaltlich Ziffer 5.2 dieser AGB nach den §§ 636, 280, 281, 283 und 311a dazu berechtigt, Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Die Rückabwicklung des Vertrages kann unter Ausschluss des Rücktrittsrechts aus § 323 BGB nur bei Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen im Rahmen eines bestehenden Schadensersatzanspruchs begehrt werden.


23. Kündigung durch den Kunden
23.1 Der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Kunde, so sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; wir müssen uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen ersparen oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben oder zu erwerben böswillig unterlassen. Es wird vermutet, dass uns vorbehaltlich einer anderweitigen tatsächlichen oder möglichen Verwendung der Arbeitskraft danach 67,5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil des kalkulierten Zeitaufwands entfallenden vereinbarten Vergütung sowie 12,5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil des kalkulierten Materialaufwands zustehen.
23.2 Ziffer 23.1 gilt nicht, wenn der Kunde durch ein vertragswidriges Verhalten unsererseits zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt war.
23.3 Teilkündigungen durch den Kunden sind ausgeschlossen.


24. Mitwirkung und Verantwortlichkeit des Kunden; Subunternehmer
24.1. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet,
i. die von ihm beizustellenden Geräte einschließlich der Geräte- und Betriebssoftware (insb. Firmware und Betriebssysteme) auf einem den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Einrichtungs- und Wartungsstand zur Verfügung zu stellen und vorzuhalten und insbesondere jeweils die neuste Version der jeweiligen Geräte- und Betriebssoftware zu verwenden,
ii. einem den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Virenschutz auf seiner Hardware einzusetzen und
iii. eine den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Datensicherung zu unterhalten. Dies umfasst die Pflicht des Auftraggebers
 seinen Datenbestand wenigstens werktäglich vollständig durch wenigstens zwei redundante Systeme zu sichern und
 wenigstens quartalsweise die Funktionsfähigkeit seiner Datensicherung unter Einschluss der Möglichkeit zur Rücksicherung zu prüfen bzw. fachmännisch prüfen zu lassen.
24.2. Kommt der Kunde trotz angemessener Fristsetzung seinen Pflichten aus den Ziffer 24.1 nicht oder nicht fristgerecht nach sind wir auch ohne Kündigungsandrohung dazu berechtigt den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen und/oder entsprechend § 615 BGB Schadensersatz bzw. eine Vergütung für den verursachten Mehraufwand unter Berücksichtigung von § 612 Abs. 2 BGB zu beanspruchen.
24.3. Ist unsere Leistung infolge eines Mangels aus der Sphäre des Kunden untergegangen der infolge einer von dem Kunden für die Ausführung erteilten Anweisung untergegangen, verschlechtert oder unausführbar geworden, ohne dass ein Umstand mitgewirkt hat, den wir zu vertreten haben, so können wir einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen. Eine weitergehende Haftung des Kunden wegen Verschuldens bleibt unberührt. Satz 1 gilt insbesondere bei Verstößen des Kunden gegen Ziffer 24.1.
24.4. Wir sind dazu berechtigt, unsere Leistungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen. Dies gilt nicht, wenn die Leistungserbringung durch Subunternehmer für den Kunden unzumutbar ist.


25. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns im Rahmen der Leistungserbringung gelieferten Sachen und Vermögensgegenstände bleiben bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung unser Eigentum. Ziffer 11 dieser AGB gilt insoweit entsprechend.

 

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